Wie viele Erben müssen dem Verkauf zustimmen?
Bei einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Es genügt nicht, wenn ein Teil allein entscheidet – alle müssen unterschreiben.
Ausnahme: Sie verkaufen nur Ihren Anteil. Das ist möglich – wir kaufen auch Erbanteile einzeln an.